Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 – sah sich der Kirchengemeinderat wegen der durch Corona verursachten Restriktionen nicht in der Lage, eine Gemeindeversammlung bzw. einen Neujahrsempfang durchzuführen. Es ist nunmehr geplant, im Frühjahr 2022 eine Gemeindeversammlung einzuberufen. Vor diesem Hintergrund erstattet der KGR – wie bereits vor einem Jahr - wiederum einen schriftlichen Bericht, der allerdings im Hinblick auf die geplante Gemeindeversammlung kürzer als im Vorjahr ausfällt.
Den vollständigen Bericht können Sie hier abrufen.